Bauleistungen aus Tschechien. Vertragspartner in Deutschland.
Die MTY Tech GmbH übernimmt Bau- und Sanierungsarbeiten für Baufirmen und Bauträger in Deutschland und lässt sie von Baubetrieben aus Tschechien ausführen. Beauftragt wird MTY Tech, nicht der Betrieb.
Sie beauftragen MTY Tech, wir beauftragen den Betrieb
Was wir tun
Bauleistung, bestellt bei einem deutschen Unternehmen
Sie beschreiben den Bedarf, wir kalkulieren und vergeben die Ausführung an einen Baubetrieb aus Tschechien. Ihr Vertragspartner bleibt MTY Tech.
01
Bau- und Sanierungsarbeiten
Sie brauchen Kapazität für ein Gewerk oder einen abgegrenzten Leistungsteil.
Sie nennen uns Umfang, Ort und Zeitraum. Wir suchen einen Betrieb, der dazu passt, prüfen ihn und kalkulieren auf dieser Grundlage Ihr Angebot. Umfang, Termine und Preis vereinbaren Sie mit uns, nicht mit dem Betrieb.
Der Vertrag kommt zwischen Ihnen und der MTY Tech GmbH zustande. Der ausführende Betrieb ist unser Nachunternehmer.
02
Gerät mit Bedienpersonal
Sie brauchen Gerät und jemanden, der es fährt, für einen begrenzten Zeitraum.
Bagger, Radlader oder vergleichbares Gerät kommen samt Bedienung vom ausführenden Betrieb. Was auf der Baustelle zu tun ist, legen wir vorher gemeinsam fest, abgerechnet wird nach Stunden.
Vertragspartner bleibt die MTY Tech GmbH. Gerät und Bedienung stellt der ausführende Betrieb.
Gewerke
Welche Gewerke wir übernehmen
19 Gewerke in drei Gruppen, geordnet nach Bauabschnitt.
Rohbau und Hochbau
Maurer
Betonbauer, Beton- und Stahlbetonbauer
Zimmerer
Dachdecker
Gerüstbauer
Tiefbauarbeiter und Straßenbauer
Bauhelfer
Renovierung, Sanierung und Haustechnik
Anlagenmechaniker Sanitär, Heizung, Klima
Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik
Spengler und Klempner
Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik
Innenausbau
Trockenbauer
Verputzer und Stuckateur
Fliesenleger
Maler und Lackierer
Bodenleger
Parkettleger
Tischler
Fensterbauer
Ein Teil dieser Gewerke ist in Deutschland zulassungspflichtig. Für Betriebe aus dem EU-Ausland gilt dafür ein eigener Weg über die Handwerkskammer. Welcher Nachweis im konkreten Fall nötig ist, klären Auftraggeber und ausführender Betrieb.
So arbeiten wir
Von der Anfrage zur Ausführung
Drei Schritte. Was in jedem davon passiert und was wir dafür von Ihnen brauchen.
1
Gespräch
Wir klären, um welches Gewerk es geht, wie groß der Umfang ist, wo die Baustelle liegt und für welchen Zeitraum Kapazität gebraucht wird.
Von Ihnen: Gewerk, Umfang, Ort, Zeitraum.
2
Angebot
Wir suchen einen Betrieb, der zu Ihrem Bedarf passt, und sehen uns dessen Unterlagen an, bevor wir kalkulieren. Sie bekommen ein Angebot von uns und verhandeln mit uns.
Von uns: Angebot mit Umfang, Termin und Preis.
3
Ausführung
Nach Ihrer Beauftragung vergeben wir die Arbeiten an den Betrieb. Während der Ausführung bleiben wir Ihr Ansprechpartner, Abnahme und Rechnung laufen über uns.
Zwischen Ihnen und MTY Tech: Vertrag, Abnahme, Abrechnung.
Zum Nachlesen
Was gilt, wenn ein Betrieb aus dem EU-Ausland auf der Baustelle arbeitet
Für entsandte Beschäftigte gelten besondere Regeln. Sie betreffen den ausführenden Betrieb und uns als dessen Auftraggeber. Das sind die Punkte, nach denen am häufigsten gefragt wird.
A1-Bescheinigung
Entsandte Beschäftigte weisen damit nach, in welchem Land sie sozialversichert sind. Der Nachweis wird im Herkunftsland beantragt.
Meldung bei der Zollverwaltung
Für Bauleistungen ist eine Meldung vor Beginn der Tätigkeit vorgesehen. Sie erfolgt über das Meldeportal der Zollverwaltung.
Branchenmindestlohn Bau
Im Baugewerbe gilt ein eigener Mindestlohn, der über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen kann. Er gilt auch für entsandte Beschäftigte.
SOKA-BAU
Entsendende Betriebe können gegenüber der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft beitragspflichtig sein.
Nachunternehmerhaftung
Wer einen Nachunternehmer beauftragt, kann für dessen Mindestlohn- und Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch genommen werden. Das gilt entlang der Auftragskette und damit auch für uns gegenüber dem ausführenden Betrieb. Deshalb ist die Prüfung vor der Vergabe üblich.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Üblich sind Nachweise von Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und SOKA-BAU. Wir sehen sie uns vor der Vergabe an. Welche Nachweise ein Auftraggeber darüber hinaus verlangt, entscheidet er selbst.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung und keine Zusage im Einzelfall. Für die Einhaltung im konkreten Projekt ist der ausführende Betrieb verantwortlich. Stand der Zusammenstellung: August 2026.
Fragen
Häufig gefragt
Was macht die MTY Tech GmbH?
Die MTY Tech GmbH übernimmt Bau- und Sanierungsarbeiten für Auftraggeber im deutschen Baugewerbe und lässt sie von Baubetrieben aus Tschechien ausführen. Angeboten werden 19 Gewerke. Der Auftraggeber beauftragt MTY Tech, MTY Tech beauftragt den ausführenden Betrieb. Das Unternehmen besteht seit Februar 2023 und hat seinen Sitz in Mindelstetten in Bayern.
Wer ist mein Vertragspartner?
Die MTY Tech GmbH. Sie beauftragen uns, wir beauftragen den ausführenden Baubetrieb als Nachunternehmer. Damit haben Sie einen Vertragspartner nach deutschem Recht, eine Rechnung aus Deutschland und einen deutschsprachigen Ansprechpartner. Ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem tschechischen Betrieb entsteht nicht. Es ist auch keine Arbeitnehmerüberlassung: Die Beschäftigten bleiben beim ausführenden Betrieb angestellt und arbeiten nach dessen Weisung. Diese Abgrenzung ist wichtig, weil Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe nur eingeschränkt zulässig ist.
Für welche Gewerke übernehmen Sie Arbeiten?
Für 19 Gewerke in drei Gruppen. Rohbau und Hochbau: Maurer, Betonbauer, Zimmerer, Dachdecker, Gerüstbauer, Tiefbau- und Straßenbauer, Bauhelfer. Renovierung und Haustechnik: Anlagenmechaniker SHK, Elektroniker, Spengler, Abbruch und Betontrenntechnik. Innenausbau: Trockenbauer, Verputzer, Fliesenleger, Maler, Bodenleger, Parkettleger, Tischler, Fensterbauer.
In welcher Region sind Sie tätig?
Deutschlandweit. Wo ein Einsatz stattfindet, richtet sich nach dem Projekt und danach, welcher Betrieb dafür in Frage kommt.
Wie läuft eine Anfrage ab?
In drei Schritten. Erstens ein Gespräch, in dem Gewerk, Umfang, Ort und Zeitraum geklärt werden. Zweitens das Angebot: Wir suchen einen passenden Betrieb, sehen uns dessen Unterlagen an und kalkulieren auf dieser Grundlage. Drittens die Ausführung, für die Sie uns beauftragen und wir den Betrieb beauftragen. Abnahme und Rechnung laufen über uns.
Wer kümmert sich um die Nachweise der entsandten Beschäftigten?
Die Pflichten aus der Entsendung treffen den ausführenden Betrieb: A1-Bescheinigung, Meldung bei der Zollverwaltung, Branchenmindestlohn Bau und mögliche Beitragspflichten bei SOKA-BAU. Da MTY Tech diesen Betrieb beauftragt, sehen wir uns die Unterlagen vor der Vergabe an. Die Haftung entlang der Auftragskette nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz bleibt davon unberührt und kann auch Auftraggeber treffen. Das ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Kontakt
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